Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der o.g. Hebamme.
Terminverlegungen: Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen dieser Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der Patienten wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.)gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Kurse:
Die Kursgebühren von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden (10€/Einheit)
Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen.
Für Selbstzahlerinnen gilt die Landesverordnung über die Vergütung von Hebammenleistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vom 30.07.2007 des Landes Rheinland-Pfalz.
Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Eine Kündigung nach §626 und §627 BGB ist nur möglich aus Gründen, die jeweils der jeweils andere Vertragspartner verursacht hat.
Der Partnerbeitrag bei einem Geburtsvorbereitungskurs in Höhe von 10€ pro Abend (2 Abende insgesamt) wird nicht von der Kasse übernommen und muss grundsätzlich selbst bezahlt werden.
Die Kursgebühren für Yogakurse werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet und vor Kursbeginn überwiesen werden.
Versäumte Kursstunden können nicht machgeholt oder erstattet werden. Dabei ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.